Benützung der Reitanlage ab 11. Dezember 2020
Spezifische Massnahmen für das Training im Pferdesport:
Reiten gilt nicht als Kontaktsportart und darf unter Einhaltung der Abstandsregel weiterhin in der Reithalle (unter Einhaltung einer maximalen Gruppengrösse von 5 Personen) ausgeübt werden. Im Freien ist eine Gruppengrösse von 15 Personen erlaubt.
In der Reithalle gelten folgende Regeln:
- In der Halle gilt eine generelle Maskenpflicht, ausgenommen sind die Reiter auf dem Pferd
- Die maximale Personenanzahl von 5 Leuten darf nicht überschritten werden / draussen sind es 15 Leute
- Vor der Benützung der Reitanlage muss man sich über die Homepage registrieren